Was unterscheidet einen Kostenvoranschlag gegenüber einem Angebot?
Aus meiner FH-Zeit hatte ich den Unterschied etwas anders im Kopf und leider finde ich auch im Netz nicht all zu viel. Die beiden aussagekräftigen Quellen sind:
Interessanter Weise unterscheiden sich die Erklärungen in beiden Texten leicht. Die IHK trifft Aussagen über die Möglichkeit, Kosten zu überschreiten wogegen Wikipedia in diesem Punkt keinen Unterschied zum Angebot mach.
IHK:
Kostenvoranschläge sind fachmännisch ausgeführte überschlägige Berechnungen der voraussichtlich entstehenden Kosten, die ebenso wie Angebote auf den Abschluss eines Werkvertrages gerichtet sind.Unterschied zum Angebot
Im Gegensatz zu reinen Angeboten beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel eine detailliertere Aufstellung des erforderlichen Geldbetrages.Ihr wesentlicher Unterschied zum Angebot liegt in der Bindungswirkung der getroffenen Aussagen. Angebote sind in Umfang und Höhe für den Unternehmer bindend. (…Beispiel…)
Demgegenüber kann der Unternehmer bei Kostenvorschlägen nach § 650 BGB die berechneten Kosten überschreiten, wenn das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlages ausführbar ist. (…genaue %-Sätze…)
Ich merke mir vorerst (und werde gerne korrigiert :)):
Ein Kostenvoranschlag enthält typischer Weise eine detailliertere Kosten- und Leistungsaufstellung als dies bei einem Angebot nötig/üblich wäre. Dank dieser detaillierten Aufzählung kann, wenn sich Parameter ändern, der Kostenvoranschlag leichter auf neue Gegebenheiten angepasst werden.
„Ich macht dir die Website für X €" vs „Ich erste X bis zum Y mit Z durch A zu B €/Std. wobei Z C€ kostet und A D€"
Ansonsten scheint es keine relevanten Unterschiede zwischen diesen „Willenserklärungen" zu geben.
Wie nennt ihr es bei euch? Und warum?
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