flying sparks ein Weblog von Tobias Jordans zu den Themen software designstudium web2.0 webdesign informationsdesign oekologie werbung usability tj video interfacedesign marketing // alle Themen...

Alle Funken für das Thema internet:

Zukunftsmusik: Shift Happens

Der Rundumschlag über die Veränderungen des Webs, der Welt, der Informationsverbreitung und Computerentwicklung…

Update: Es gibt eine aktualisierte Version dieses Videos (Danke Tamim) an dessen Ende auch etwas zur Historie gesagt wird. Konzipiert wurde es übrigens von XPLANE über deren Arbeiten im Bereich der Informationsaufbereitung ich auch schonmal geschrieben habe.
Empfehlung: Tag „Density"


glumbert.com – Shift Happens

(via Oliver Wredes delicious-Links)

Pflichtangaben in eMails

Seit Anfang 2007 müssen Unternehmen in der EU in geschäftlichen eMails die gleichen Pflichtangaben aufführen, wie sie für Firmenbriefbögen gelten.

Darauf macht mich das Handelsblatt und andere Zeitungen (Google-News) aufmerksam.

Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen.

Die Liste der aller Pflichtangaben ist jedoch einiges länger und unterscheidet sich je nach Unternehmensform stark. Bei der IHK FFM beispielsweise findet man eine Übersicht in dem Artikel „Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen"

In den Zeitungsberichten wird gleichzeitig immer vor einer möglichen Abmahnwelle gewarnt.

Mich beunruhigt dagegen mehr der Informationsmüll, den wir zukünftig in jeder Firmenemail erwarten müssen: Fünf Zeilen Inhalt, fünfzehn Zeilen Pflichtangaben und für die besonders fehlgeleitet-korrekten fünfzehn weitere nervige Zeilen Rechtsbelehrung.

Die einzige Lösung die ich sehe: Statt all die Pflichtangaben direkt in der eMail aufzulisten, auf eine Impressums-Seite im Netz verlinken.
Ich hoffe, irgend ein Firmenanwalt kommt auf die gleiche Idee und klärt, ob das überhaupt rechtlich möglich ist…

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