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Pflichtangaben in eMails

Seit Anfang 2007 müssen Unternehmen in der EU in geschäftlichen eMails die gleichen Pflichtangaben aufführen, wie sie für Firmenbriefbögen gelten.

Darauf macht mich das Handelsblatt und andere Zeitungen (Google-News) aufmerksam.

Unter anderem müssen in jeder E-Mail das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen.

Die Liste der aller Pflichtangaben ist jedoch einiges länger und unterscheidet sich je nach Unternehmensform stark. Bei der IHK FFM beispielsweise findet man eine Übersicht in dem Artikel „Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen"

In den Zeitungsberichten wird gleichzeitig immer vor einer möglichen Abmahnwelle gewarnt.

Mich beunruhigt dagegen mehr der Informationsmüll, den wir zukünftig in jeder Firmenemail erwarten müssen: Fünf Zeilen Inhalt, fünfzehn Zeilen Pflichtangaben und für die besonders fehlgeleitet-korrekten fünfzehn weitere nervige Zeilen Rechtsbelehrung.

Die einzige Lösung die ich sehe: Statt all die Pflichtangaben direkt in der eMail aufzulisten, auf eine Impressums-Seite im Netz verlinken.
Ich hoffe, irgend ein Firmenanwalt kommt auf die gleiche Idee und klärt, ob das überhaupt rechtlich möglich ist…

[tag]webdesign, internet, unternehmen, impressum[/tag]

ein Kommentar

  1. arneNo Gravatar () 02.02.07 1:43 Direktlink

    Muss ich dann auch mein kompletten Bankdaten inklusive Telefonnummern und adressen mit schicken, wenn ich mein neustes 7-days-for-free-porno-abo wieder kündigen möchte? *g*

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